Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nova Gruppe GmbH
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners (künftig GP) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmen enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsabschluß
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton und/oder Gewicht bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
2. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote oder die Darstellung unseres Sortimentes in den Geschäftsräumen oder sonstigen Orten sowie unsere Darstellung im Internet sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 8 Kalendertage gebunden. Die Annahme von Angeboten des GP kann durch uns durch die Erbringung der Leistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem GP in sonstiger Weise die Annahme seines Angebotes bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
4. Wir behalten uns vor, im Falle einer Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen. Ist eine solche nicht möglich, so können wir uns vom Vertrag lösen und werden von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung frei. Wir verpflichten uns in diesem Falle zur unverzüglichen Information des GPs und zur unverzüglichen Rückerstattung einer bereits erbrachten Gegenleistung des GPs.
5. Absatz 4 findet nur Anwendung, wenn wir die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Ware oder Dienstleistung nicht zu vertreten und die Lieferung oder Leistungserbringung nicht gegenüber dem GP garantiert haben.
§ 3 Preise
1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die in der Darstellung oder Werbung angegebenen Preise verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen der jeweiligen Neuauflage.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Firma ohne Einweisung, Einstellung, Montage oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, bei Unternehmern 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder durch uns anerkannt oder rechtskräftig sind.
§ 4 Lieferung
1. Unsere Liefertermine oder Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wurde.
2. Sofern eine Lieferung durch uns zugesagt wurde, erfolgt diese schnellstmöglich, sofern kein Liefertermin oder eine Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde. Die Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen insbesondere bei Arbeitskämpfen wie z.B. Streik oder Aussperrung, Aufruhr, politische Unruhen, Importhindernissen oder Blockaden. Ferner steht uns in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht zu.
3. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Diese gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang sowie Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen. Der GP ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
4. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
5. Setzt der GP uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
6. Kommt der GP in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den GP über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Ein Mangel ist uns telefonisch bzw. schriftlich anzuzeigen.
8. Bei Fahrzeuglieferungen mit der Zahlungsart "Barzahlung bei Anlieferung" werden zusätzlich zu den Versandkosten (unabhängig vom Bestellwert) 29,00 Euro Gebühren berechnet.
9. Bei Nachnahmen werden durch unsere Zustellerfirmen 2 Zustellversuche unternommen und eine Benachrichtigung für einen 3. Zustellversuch hinterlassen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware).
2. Wir behalten uns ferner das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den GP hierzu oder künftig zustehen vor.
3. Der GP darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sofern ihm die Ware nicht ausdrücklich zum Weiterverkauf übergeben wurde. Eine Weiterveräußerung ist in diesem Fall nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der GP bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
4. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der GP auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der GP.
5. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des GP gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Im Falle des Rücktritts ist der GP – sofern über die Ware nicht berechtigt verfügt wurde - zur Herausgabe verpflichtet.
6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes als solches sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht für diesen Fall gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch uns ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
7. Eine Umbildung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den GP wird stets für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung des Liefergegenstandes mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Die Miteigentumsquote berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung neu entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
8. Im Falle einer untrennbaren Verbindung oder Vermischung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir ebenfalls das Miteigentum an der neuen Sache. Die Miteigentumsquote berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Ist die Sache des GPs als Hauptsache anzusehen, so ist der GP verpflichtet, uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache zu übertragen. Der GP verwahrt dabei das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
9. Übersteigen die zu sichernden Forderungen den Wert unserer Sicherheiten um mehr als 10 % so verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des GPs insoweit freizugeben.
10. Bestehende Rechte aus Versicherungen werden im Schadensfalle in Höhe der uns zustehenden Forderung direkt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom GP auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
§ 6 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Im Falle eines Mangels haben wir die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der GP Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
2. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Gegenständen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr, für Unternehmen wird diese ausgeschlossen.
3. Die dem GP bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Ansprüche des GPs auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der GP offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
5. Bei der Lieferung einzelner Komponenten oder Bauteile bezieht sich die Gewährleistung nur auf deren Mängelfreiheit. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität einzelner Komponenten oder Bauteile mit anderen Teilen des GPs wird – sofern nicht ein anderes schriftlich vereinbart wurde – ausgeschlossen.
6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den verbrauchsbedingten Verschleiß und auf kundenspezifische Modifikationen am Kaufgegenstand oder beim Verwenden von Zubehör, welches wir nicht geliefert bzw. genehmigt haben. Eine Gewährleistung erfolgt in diesem Fall nur, sofern der Mangel nachweislich auf uns zurückzuführen ist. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den GP oder durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
7. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde (zB bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder wenn der GP die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. In diesen Fällen besteht nur dann eine Gewährleistung, wenn der aufgetretene Mangel auch unabhängig hiervon aufgetreten wäre.
8. Beim Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen Kennzeichnungen zur eindeutigen Identifizierung vom Produkt durch den GP besteht ebenfalls kein Gewährleistungsanspruch mehr.
9. Der GP ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich zu dokumentieren und beim Transportunternehmen anzuzeigen. Bei beschädigter Verpackung hat der GP dies von der Lieferperson unterzeichnen zu lassen.
10. Sollte der GP vorsätzlich oder grob fahrlässig Mängel geltend machen, die sich dann als nicht von uns zu vertreten herausstellen, so hat der GP uns den entstandenen Aufwand gemäß unserer aktuell gültigen Preisliste zu ersetzen.
11. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtgegenstände, die – zulässigerweise - unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert wurden.
12. Der GP ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten und diesen zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen an uns auf seine Kosten zurückzusenden.
13. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
14. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
15. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Haftungsausschluss
1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Bei einem GP, der kein Verbraucher ist wird ferner die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen.
§ 8 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Änderungen des Vertrages bedürfen stets der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s oder des Vertrages unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnungen
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist Eppingen. Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere unter Kaufleuten wird als Gerichtsstand Heilbronn vereinbart mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des GPs zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder sonstiger nationaler oder internationaler Rechte.
§ 10 Kostentragungsvereinbarung
1.Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zu-rückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.








